
Um Jugendliche im digitalen Zeitalter aufzuklären, bedarf es mehr als den klassischen Biologieunterricht und Bravohefte. Sexting, also das Versenden freizügiger Bilder, ist keine Banalität. Werden diese Fotos gegen den Willen der abgebildeten Person veröffentlicht, können die Auswirkungen verheerend sein. Prävention gegen Sexting bedeutet Kinder und Jugendliche an Schulen über die digitalen Gefahren aufzuklären.
Sexting – die Frage nach der Schuld
In der Schule ist Sexting weit verbreitet und keineswegs selten. Langfristig können sich freizügige Bilder negativ auf den Lebenslauf, beispielsweise bei der Jobsuche, auswirken. Das Internet vergisst nicht und im Internet-Nirvana können diese Fotos noch viele Jahre später wieder auftauchen. Es stellt sich zunächst die Frage, wer eigentlich für die Verbreitung von freizügigen Bildern im Netz verantwortlich ist. Auf den ersten Blick ist es naheliegend der Person die Verantwortung zu übertragen, die diese Fotos von sich veröffentlicht bzw. weitergeleitet hat. Es wird angenommen, dass diese Person sich ihrer Handlung bewusst ist und dies auch freiwillig geschieht.
Handelt es sich um eine weibliche Person, ist die Schuldzuweisung zumeist eindeutig und fällt zu Ungunsten der Senderin aus. In der Regel wird die Person, die das Foto erhält und anschließend weiterleitet, weitaus weniger beschuldigt. Um ein besseres Verständnis im Umgang mit digitalen Medien zu erlangen, ist die digitale Bildung im Schulunterricht unerlässlich. Vieles geschieht aus Naivität und Unwissen. Häufig denken Schüler nicht über die Konsequenzen nach, die mit der Verbreitung freizügiger Bilder in Verbindung stehen.
Sexting – beeinflusst von pornografischen Inhalten im Netz?
Die Sozialforschung beschäftigt sich mittlerweile vermehrt mit dem Thema Sexting. Es liegen hierzu unterschiedliche Studien vor, die sich mit der Motivation sowie den Risiken und den Schutzmechanismen auseinandersetzen. Zu nennen ist eine repräsentative Befragung der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2023. Befragt wurden insgesamt
- 3.068 Kinder und Jugendliche
- zwischen 11 und 17 Jahren
- an Gymnasien, Real- und Gesamtschulen
Im Mittelpunkt der Studie stehen pornografische Inhalte im Netz und die Frage, ob bzw. welchen Einfluss derartige Inhalte auf das eigene Sexting-Verhalten der Kinder und Jugendlichen ausübt. Die meisten der befragten Kinder und Jugendlichen sehen sich zum ersten Mal im Alter zwischen 12 und 14 Jahren pornografische Inhalte im Internet an. Der Unterschied zwischen Mädchen und Jungen ist hierbei marginal. Die meisten dieser Videos werden den Kindern und Jugendlichen ohne ihr Zutun, also unfreiwillig, zugesendet. 46 Prozent der befragten Jungen senden im Anschluss selbst Sexting-Nachrichten. Von den befragten Mädchen waren es lediglich 17 Prozent. 65 Prozent der Jungen zwischen 11 und 13 Jahren haben diese Nachrichten ohne Zustimmung des Empfängers versendet bzw. weitergeleitet. Von den befragten Mädchen zwischen 11 und 13 Jahren sind es 36 Prozent.
Sexting – fehlendes Rechtsverständnis
Die meisten der befragten Kinder und Jugendlichen sind sich der Konsequenzen ihrer Handlung nicht bewusst. Grundsätzlich ist die Verbreitung pornografischer Bilder und Videos mit Kindern und Jugendlichen strafbar. Der Direktor der Medienanstalt NRW, Dr. Tobias Schmidt, verweist auf den Stellenwert der Jugendmedienschutz-Standards, die unbedingt eingehalten werden müssen. Es werde den Betreibern von Porno-Plattformen viel zu einfach gemacht. Explizit zu nennen ist der Internetpornokonzern MindGeek. Der Konzern halte sich weder an die Altersverifikation seiner Nutzer noch an die gesetzlichen Vorgaben zum deutschen Jugendmedienschutz.
Der Konzern mit Sitz in Kanada, aber in Luxemburg gemeldet, verstößt bewusst gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Die Mehrheitseigentümer von MindGeek sind zudem schwer zu ermitteln, was den intransparenten Eindruck dieses Konzerns zusätzlich unterstreicht. Der Präventionsschutz, gemeint sind Systeme zur Altersverifikation, wird von den Plattformbetreibern gezielt missachtet. Dabei gibt es laut Angaben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eine große Auswahl unterschiedlicher Softwaresysteme der Altersverifikation, wie zum Beispiel
- AGEWARE
- AUTO-IDENT-LIVENESS
- ID-CHECK.io
- SOFORT IDENT+
- FACIAL AGE ESTIMATION
Nur um einige der zahlreichen Altersverifikationssysteme zu nennen.
Der Beitrag wurde von Sandra Wegener veröffentlicht.
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