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Hate Speech. Studie aus dem Jahr 2023

Welche Auswirkungen haben Hassreden im Internet und wie lässt sich diese Entwicklung erklären? Im Jahr 2023 haben sich Medien- und Kommunikationswissenschaftler des Forsa-Instituts mit der Thematik näher auseinandergesetzt. Der Beitrag präsentiert in einer knappen Zusammenfassung die Ergebnisse der Hate-Speech Studie aus dem Jahr 2023.

 

Hate Speech: Studie des Forsa-Instituts

Die Studie gibt darüber Auskunft, inwieweit Hate Speech im Internet in der Gesellschaft als ein ernstzunehmendes Problem wahrgenommen wird. Die Studienergebnisse sind ebenso aufschlussreich wie ernüchternd. Es hat sich gezeigt, dass die Wahrnehmung von Hasskommentaren bei den 25-bis 59-Jährigen mittlerweile einen Höchststand erreicht hat. Bei den Verfassern handelt es sich zumeist um Personen, die ihre Identität in den sozialen Medien verbergen und anonym ihre Schimpf- und Hassreden veröffentlichen. Negative Konsequenzen haben nur die Wenigsten zu befürchten.

Die Wahrnehmung von Hasskommentaren reicht bei 42 Prozent der befragten Studienteilnehmer (2022: n = 454) von Ablehnung bis hin zu Entsetzen. Das ist im Vergleich zum Jahr 2020 mit 37 Prozent ein leichter Anstieg. Von Beleidigungen und Hasstiraden sind vor allem Menschen mit Migrationshintergrund und aus der LGBTQ-Gemeinschaft betroffen. Auch gegenüber Politikerinnen und Politikern sowie Journalistinnen und Journalisten werden im Internet immer häufiger Hasskommentare veröffentlicht.

Das Forsa-Institut führte erstmals im Jahr 2016 Befragungen zum Thema Hate Speech durch. Mittlerweile finden diese Befragungen jährlich statt. In der vorgestellten Studie wurden die Teilnehmer in Experteninterviews gebeten mögliche Strategien gegen Hate Speech zu nennen. Hasskommentare zu löschen sei für 78 Prozent der Studienteilnehmer viel zu wenig. Eine strafrechtliche Verfolgung sei laut Aussagen der Befragten dringend geboten und notwendig. Ein zentrales Ergebnis dieser Studie verdeutlicht, wie sehr es sich mittlerweile um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt.

 

Hate-Speech: Empfehlungen des Forsa-Instituts

Anhand der Studienauswertung empfehlen die Experten des Forsa-Instituts mehrere Schritte gegen Hassreden im Internet:

  • Sensibilisierung und Aufklärung in der Bevölkerung
  • Schaffung eindeutiger Gesetze und Richtlinien
  • Hilfsangebote für betroffene Personen

Die Studie macht deutlich, wie tief die Problematik von Hate Speech in unserer Gesellschaft verankert ist. Es handelt sich um kein Randphänomen, sondern ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Ergebnisse zeigen wie notwendig es ist gegen Hass im Netz, allen voran in den sozialen Medien, vorzugehen. Die gesamte Studie kann unter folgendem Link eingesehen werden.

 

Gesetz über digitale Dienste (engl. Digital Services Act, DSA)

An dieser Stelle möchte ich auf das im Februar 2022 verabschiedete Gesetz der Bundesregierung hinweisen. Das Gesetz über digitale Dienste sieht eine Verschärfung der Strafen vor und ist seit Februar 2024 vollumfänglich in Kraft getreten.

„Es ist eine ernste Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft, wenn Menschen aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert werden – oder mundtot gemacht werden, weil sie sich politisch oder wissenschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren. Ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wir erhöhen die Abschreckung und den Ermittlungsdruck deutlich. Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen. Ab sofort drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe“ (Bundesministerium der Justiz, April 2021).

Darüber hinaus gibt es seit Februar 2022 eine weitere gesetzliche Verschärfung: Wird im Internet zu Mord und Vergewaltigung aufgerufen, droht ein Freiheitsentzug bis zu drei Jahren. Darüber hinaus sind die sozialen Plattformen  dazu verpflichtet, diese Kommentare an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Laut Angaben des Bundeskriminalamtes ist von rund 150.000 Verfahren pro Jahr auszugehen (Stand: 2022).

Dieser Beitrag wurde von Sandra Wegener veröffentlicht.