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Prügeln, Treten, Schlagen, Schubsen. Werden derartige körperliche Gewalttaten von zumeist Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gegenüber anderen Personen mit der Smartphone-Kamera aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht, ist von Happy Slapping (engl. „fröhliches Schlagen“) die Rede. Bei dieser Gewaltform handelt es sich um eine weitere Stufe der Gewalt.

Happy Slapping ist in Deutschland ein bekanntes Gewaltphänomen. Dieser Anglizismus steht sinngemäß für eine Kombination aus Körperverletzung und Cybermobbing. Das Ziel von Happy Slapping besteht darin, einen körperlichen Angriff auf eine Person  in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Die Täter empfinden bei ihrer Zurschaustellung der Gewalt einen Kick. Sie provozieren gezielt eine Situation und lassen ihre Taten von zumeist Gleichaltrigen mit dem Smartphone filmen. Es stellt sich die Frage, was die Täter zu dieser Tat verleitetet? Die Antwort ist so einfach wie erschreckend. Das Hauptziel ist die Anerkennung innerhalb der eigenen Gruppe und das Sammeln von Likes auf den sozialen Plattformen. Auf YouTube, TikTok oder Instagram verbreiten sich derartige Videos rasant und werden von Jugendlichen und jungen Erwachsenen untereinander getauscht. Je gewalttätiger ein solches Video, desto häufiger wird es im Netz angeklickt und geliked. 

Happy Slapping - Täter und Opfer kennen sich häufig nicht

Die Opfer sind Gleichaltrige, Lehrkräfte oder unbeteiligte Dritte, die von den Gewaltausbrüchen vollkommen überrascht sind. Im Unterschied zum Cyberbullying und Bullying tritt Happy Slapping nicht nur im schulischen Kontext auf. Es handelt sich unstrittig um kriminelle Handlungen, die gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren mit sich bringen können. Im deutschen Strafgesetzbuch heißt es hierzu:

§223 Körperverletzung StGB

(1) wer eine ander Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) der Versuch ist strafbar.

Als Täter gilt nicht nur die Person, die die Gewalt ausübt, sondern auch diejenige Person, die die Gewalttat filmt. Das Aufzeichnen und die Verbreitung derartiger Gewaltdelikte ist ebenso eine Straftat und kann laut § 201a Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Opfer von Happy Slapping kann jeder werden, da eine direkte Beziehung zwischen Täter und Opfer häufig nicht besteht.

Besonders perfide an dieser Gewaltform ist die Unvergänglichkeit. Sind derartige Videos in den sozialen Medien hochgeladen und veröffentlicht, werden die Opfer auch noch Jahre später an dieses Schreckenserlebnis erinnert. Es heißt nicht ohne Grund: das Internet vergisst nicht. Die derzeitigen Entwicklungen betreffen auch Polizisten, die Feuerwehr und Rettungsdienste. Neben den bereits erwähnten Straftaten kommen in solchen Fällen weitere Straftaten, sogenannte Widerstandshandlungen gemäß §§ 113, 114 StGB hinzu. 

Angriff auf den Comedian Oliver Pocher

Zu den bekannten Opfern von Happy Slapping gehört der Comedian Oliver Pocher. Als dieser im Jahr 2022 als Zuschauer einen Boxwettkampf in der Dortmunder Westfalenhalle besuchte, griff ihn unvermittelt ein Mann aus dem Publikum an. Der Angreifer ließ sich bewusst filmen und stellte das Video kurze Zeit später online. Innerhalb kürzester Zeit wurde dieses Video vielfach angeklickt.

Happy Slapping wird in der deutschen Rechtsprechung (noch) nicht gesondert als Straftat gezählt. Da diese Gewaltform jedoch andere Strafnormen des StGB erfüllt, steht der Angreifer nun vor Gericht. Am Endes des Prozesses sprach das  Landgericht Frankfurt am Main Oliver Pocher im Jahr 2023 ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu. Der Täter wurde zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Die Verteidiger des Comedians sprechen sich dafür aus, Happy Slapping-Angriffe endlich in das deutsche Strafgesetzbuch aufzunehmen und als eine eigenständige Straftat zu betrachten. 

Dieser Beitrag wurde von Sandra Wegener veröffentlicht.