
Fehlender Opferschutz schützt die Täter
Mit Hass und Hetze müssen sich die Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auseinandersetzen. In zwei unterschiedlichen Facebook-Gruppen sind böswillige Kommentare über die DUH zu lesen, die bis zu Morddrohungen reichen. In einer Facebook-Gruppen mit rund 50.000 Mitgliedern ist nach Angaben der DUH explizit zu Gewalt aufgerufen worden. Die darin zu lesenden Hasspostings richten sich mehrheitlich gegen Umweltschützer und Mitarbeiter der DUH.
Über 70 Strafanzeigen hat die Deutsche Umwelthilfe gegen Facebook eingereicht. Doch das Ergebnis ist bislang sehr ernüchternd. Die Administratoren der Gruppe als auch der Meta-Konzern ignorieren sämtliche dieser Strafanzeigen und Strafverfahren – und das, obwohl zu den jeweiligen Hasspostings die Kommentatoren festgestellt werden konnten. In der besagten Facebook-Gruppe mit dem Titel „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“ werden Umweltaktivisten beschuldigt, eben diese Facebook-Gruppe mundtot machen zu wollen. Facebook scheint sich um diese Angelegenheit nicht weiter zu kümmern. Auf der Website der Deutschen Umwelthilfe äußert sich ihr Vorstand Jürgen Resch mit folgenden Worten:
„Es macht mich sprachlos, dass selbst direkte Aufrufe zu Gewalt von den Betreibern sozialer Netze ignoriert werden und die Profitmaximierung alles Handeln leitet. Ich möchte mit der Klage gegen Facebook ein Grundsatzurteil erwirken, stellvertretend für die vielen Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren und ebenfalls Opfer von Gewaltaufrufen in sozialen Netzwerken werden.“
Deutsche Umwelthilfe verklagt Facebook – Täter lassen sich nicht abschrecken
Da die notwendigen Reaktionen aufseiten der Administratoren der Gruppe als auch von Facebook ausbleiben und kein einziges der Hasskommentare gelöscht wurde, verklagt die Deutsche Umwelthilfe nun den Facebook-Konzern Meta vor dem Landgericht Berlin. Darüber hinaus fordern die Umweltaktivisten, dass diese besagte Facebook-Gruppe entfernt wird. Damit betritt die DUH aus juristischer Sicht ein vollkommenes Neuland, da nicht nur einzelne Beiträge, sondern erstmals eine gesamte Gruppe geschlossen werden soll. Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich hinsichtlich in diesem Zusammenhang als Vorreiter für all diejenigen Personen, die Opfer von Hass und Hetze geworden sind, nur weil sie sich zivilgesellschaftlich organisieren.
Das Landgericht Berlin sieht keine rechtliche Handhabe
Das Urteil des Landgerichts Berlin ist im November 2023 gefallen und aus Sicht der Umweltaktivisten mehr als enttäuschend. Die Klage wurde abgewiesen. Auf der einen Seite beklagte der Richter zwar die unerträglichen Hasskommentare. Auf der anderen Seite sieht er keine Handhabe rechtlich gegen diese Foren auf Facebook vorzugehen. Die Hoffnung des DUH-Geschäftsführers Jürgen Resch ruht nun auf der nächsthöheren Instanz.
Klagen gegen den Mutterkonzern von Facebook sind keine Seltenheit. Viele Gerichte im In- und Ausland beschäftigen sich mit dem anhaltenden Strom von unangemessenen Inhalten. Verbraucher, Anwälte und Datenschützer beklagen, dass Zuckerberg und Co nicht genug gegen Verstöße in den sozialen Medien unternehmen. Das Urteil macht deutlich, dass sich deutsche Richter der Problematik bewusst sind, aber über keine Möglichkeit der Handhabe verfügen. Bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mangelt es an einem Durchsetzungsdefizit.
Dieser Beitrag wurde von Sandra Wegener veröffentlicht.
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